Berichte aus den Ortsratssitzungen 2016 - 2021

10.12.2020, 02:50 Uhr
 
41. Ortsratssitzung am 06.10.2020
- Verkehrsentwicklungsplan
- Lärmaktionsplan
- Straßenausbaubeitragssatzung

Anfragen: Die Bepflanzung entlang der Backhausstraße soll im November erfolgen. Dabei werden die Anregungen aus der Bevölkerung und des Ortsrates zur Bepflanzung aufgenommen. Auf Nachfrage bei BSenergy zu nicht funktionierenden Straßenlaternen am Eisenbahnlängsweg, Am Bodendeichsfeld und am Rehwinkel wurde der Austausch defekter Beleuchtungskörper angekündigt.

 

Verkehrsentwicklungsplan:

Seitens der CDU-Fraktion sehen wir Bedarf für eine Ergänzung des VEP um eine Überplanung der L385 zwischen Anschluss B65 und Westtangente (erhebliche Mehrbelastung durch MegaHub und Logistikunternehmen, Auswirkungen auf Ortsverkehr und Ausbaubedarf). Dies betrifft insbesondere den Bereich zwischen der Kreuzung/Ampel Hannoversche Straße bis zum Anschluss zur B65. Zu prüfen ist auch eine Querungshilfe im Kreuzungsbereich (EDEKA/Hannoversche Straße/Kleifeld) einschließlich verbesserter Radwegführung. Wichtig ist zudem eine Minimierung der Unfallgefahr an der Kreuzung Am Rehwinkel/L385. Hierzu wäre eine fachliche Vorlage eines Verkehrsplaners sinnvoll (Kreisel oder Ampel). Planung und Bau des sog. Radschnellweges sollen entlang des Eisenbahnlängsweges bzw. außerhalb der Ortschaft so erfolgen, dass die innerörtliche Verkehrsstruktur nicht beeinträchtigt und Menschen/Anlieger nicht gefährdet werden. Eine Wegführung in der Birkenstraße ist ausgeschlossen.

Eine Querungshilfe (Barnstorfplatz/Wassergraben/Wöhlerstraße) wäre zur Sicherung des Schulweges für Kinder aus den Neubaugebieten sinnvoll. Außerdem ist eine zeitnahe Instantsetzung des Radweges zwischen Anderten und Ahlten (z.B. Asphaltierung) sowie die Ertüchtigung des Radweges Ahlten vom Schlahdekamp nach Misburg erwünscht.

 

Lärmaktionsplan:

Ein Vertreter des  beauftragten Planungsbüro stellte den Lärmaktionsplan der Stadt Lehrte vor. Für Ahlten fällt eine besondere Lärmbelastung insbesondere entlang der Straße Zum Großen Freien auf.

Die Mega-Hub-Anlage und die von dort ausgehenden Lärmbelästigungen können erst bei der nächsten Verkehrszählung mitberücksichtigt werden. Der Mega-Hub besitzt einen eigenen Schallschutz. Der zusätzliche Verkehr des in Ilten vorgesehenen Amazon-Verteilzentrums wird den Lärm in Ahlten nicht erhöhen. Die Frage, wie der Lärmschutz hinsichtlich des Eisenbahnverkehrs im östlichen Bereich von Ahlten verstärkt werden kann, den gesonderten Lärmschutzplans der Bahn verwiesen. Hier wären weitere Gespräche mit der Bahn AG über Lärmminderungsmaßnahmen zu führen.

 

Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung

Aus der Neufassung des Straßenausbaubeitragssatzung ergeben sich viele offene Fragen für den Ortsrat. Für die CDU-Fraktion sind dies vor allem:

- Warum werden ggf. mögliche Zuschüsse Dritter zum Straßenausbau im vorliegenden Satzungsentwurf (§4 Abs. 3) lediglich zur Verminderung des Anteils der Stadt Lehrte an den Ausbaukosten verwendet? Zuschüsse Dritter sollten auch zur Minderung des Kostenanteils der Anlieger verwendet werden.

- Der Entwurf ermöglicht nunmehr die Verrentung der Beitragsschuld. Dies wird begrüßt. Allerdings wird diese Möglichkeit durch die Formulierung als „kann“-Bestimmung in das Ermessen der Verwaltung gelegt. Ein klar definierter Rechtsanspruch der Beitragspflichtigen wäre hier angebracht. Dazu wäre §15 zumindest in eine „soll“-Bestimmung umzuwandeln. Offen bleibt in der Satzung zudem, wer (Gremium oder einzelner Mitarbeiter) nach welchen Kriterien über eine Verrentung entscheidet. Hier erwarten wir mehr Klarheit und ein möglichst einfaches Verfahren für die Beitragspflichtigen.

- Der bei einer Verrentung vorgesehene Zinssatz wird mit 3% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB festgesetzt. Die maßgebliche Vorschrift (§6b Abs. 3 NKAG) hierzu im NKAG ermöglicht eine Festsetzung des Zinssatzes „bis“ zu 3% über dem Basiszinssatz. Warum wendet die Stadt den Maximalzinssatz. Wäre hier eine Reduzierung im Interesse der Betroffenen möglich?

- Warum werden im aktuellen Entwurf (§7 Abs. 1 Buchst. 2 c und e) gewerblich betriebene Biogasanlagen bei der Festlegung der Nutzungsfaktoren von Grundstücken priviligiert?

- Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass der Aufwand für die Entsorgung von Altlasten zukünftig nicht mehr in den beitragsfähigen Aufwand hinzugerechnet werden soll. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Hier sollte die dafür maßgebliche Anlage 1 zu §4 Abs. 1 Nr. 1 klarer formuliert werden. Es muss zweifelsfrei gewährleistet sein, dass die Stadt alle Kosten, die in Verbindung mit Altlasten stehen übernimmt. Mit der Formulierung „Mehrkosten“ wird eine Abrechnung nach dem Schema „normale Entsorgungskosten abzüglich Mehraufwand abzüglich städtischer Anteil = Kosten für den Anlieger“ ermöglicht. Angestrebt wurde aber, dass alle mit Entsorgung der konterminierten Abfälle in Zusammenhang stehenden Kosten von der Stadt getragen werden. Hier ist Klarheit notwendig.

Aus denselben Gründen sollte in Punkt 1 der o.a. Anlage auf die Einschränkung der „Baustoffe der Zuordnungsklasse größer 2“ verzichtet werden.

- Im Interesse der derzeitig von Straßenausbaumaßnahmen Betroffenen, wird von der Verwaltung erwartet, dass die Abrechnung der Baumaßnahme „Backhausstraße“ und die damit verbundene Festsetzung der individuellen Ausbaubeiträge nach der „neuen“ Satzung erfolgen wird.

 

Eine Vertreterin der Stadt erläuterte, dass die Schlussabrechnung der Baumaßnahme Backhausstraße zum Ende des Jahres erfolgen wird.